Vereinssatzung notariell zur Eintragung beim Registergericht eingereicht

08.08.2003

Das Notariat Dr. Amann in Berchtesgaden erhielt am 8. August 2003 das Gründungsprotokoll und die unterzeichnete Satzung zur Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht Traunstein.

Das Notariat Dr. Amann in Berchtesgaden erhielt am 8. August 2003 das Gründungsprotokoll und die unterzeichnete Satzung zur Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht Traunstein. Dort wird die Satzung erneut geprüft. Nach der Eintragung darf der Zusatz "e.V." im Vereinsnamen erscheinen. Mit dem Vereinsregisterauszug kann als nächster Schritt dann im September die "Gemeinnützigkeit" beim Finanzamt Traunstein beantragt werden. Erst dann kann der Kassier steuerlich gültige "Spendenbelege" ausstellen.