Vom Chorherrenstift zur Fürstpropstei

Erst nur ein kleines Augustiner Chorherrenstift wird das Land im Laufe des Mittelalters zu einem Fürstentum im Deutschen Reich.

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romanischer Kreuzgang

  • 1156 Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigte in einer „Goldenen Bulle“ die Gebietsgröße des Stifts und gewährte ihm die Forsthoheit sowie die Schürffreiheit auf Salz und Metall. 
  • 1201 Der Ort Berchtesgaden wurde zu einer Pfarrei und einige Jahrzehnte später zu einem Markt.
  • 1294 Der Propst erhielt die hohe Gerichtsbarkeit (das Recht zur Todesstrafe). Damit war die Propstei Berchtesgaden zu einem selbstständigen Land innerhalb des Deutschen Reichs geworden.  Die Krönung war die Erhebung des Landes zur Fürstpropstei mit dem Propst als "Reichsfürsten".
  • 1377 Unterzeichnung des "Landbriefs". Mit ihm wurde den leibeigenen Untertanen das Recht zugestanden, ihre Bauernhöfe (Lehen) zu kaufen und zu vererben.    
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Stiftswappen

  • 1393 Bereits seit Beginn des Stifts wegen Gebietsansprüchen im Konflikt, konnte das nahe Erzbistum Salzburg zwischen 1393 und 1404 die Fürstpropstei vorübergehend ganz einverleiben.
  • 1733 Über tausend Einwohner der Fürstpropstei mussten ihre Heimat verlassen und ihre Bauernhäuser verkaufen, weil sie ihren protestantischen Glauben nicht aufgeben wollten. 

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