Touristen stören die Jagd

Juli 2020

Die Erklärung großer Teile des „Landls“ zum königlichen Leibgehege brachte ab 1811 massive Einschränkungen für den aufkeimenden Tourismus. Die ungestörte Jagd stand in krassem Gegensatz zum Wunsch der Besucher nach ungehindertem Naturgenuss; so waren z.B. Wintertouren im Gebiet vom Hohen Brett bis in die Röth und nach Kühroint verboten. Es kam immer wieder zu Reibereien.

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Sie endeten erst 1910 mit der Anordnung des greisen Prinzregenten Luitpold, dass kein Bergsteiger durch das Jagdpersonal aufgehalten werden soll.

Im angrenzenden salzburgischen Blühnbachtal kam der Tourismus völlig zum Erliegen, als Erzherzog Franz Ferdinand 1908 die Jagd pachtete. Er ließ eine Gendarmerie-Kaserne erbauen, harmlose Wanderer verhaften und nach massiven Belehrungen durch die Schutzmannschaft wie „Staatsverbrecher“ in das Salzachtal hinaus befördern. Zudem baute die Jagdverwaltung überall neue Privatwege, die von Wanderern nicht begangen werden durften. Die Verwaltung sprengte auch alte öffentliche Steige oder ließ sie gänzlich verfallen, damit das Betretungsrecht erlosch. Bevor 1916 die dortige Jagd in den Besitz der Familie Krupp überging, hob Kaiser Franz Josef aber alle Verbote auf.

Hermann Göring ließ 1936 in der Röth ein großes Gatter aufstellen, setzte Steinwild ein und errichtete eine Jagdhütte. Sie wurde 1948 abgebrochen, um zu verhindern, dass sie zu einem langersehnten alpinen Stützpunkt umfunktioniert wird. 

Weil der Alpenverein 1946 neben der längst zu klein gewordenen alten Blaueishütte unter dem Hochkalter auch das Unterkunftshaus der Gebirgsjäger übernehmen sollte, ließ der Leiter des Forstamtes Ramsau das Gebäude in Millionenwert niederbrennen. Im Jahr darauf veranlasste er einen bei ihm beschäftigten Bauern, einen Kaser auf der Schwegel-Alm zu errichten. Als dieser bat, dort Milch ausschenken und Touristen beherbergen zu dürfen, wurde der Kaser angezündet. Aus dem gleichem Grund ordnete der Forstmeister an, das Wehrmachtshaus auf der Schapbach-Alm abzubrechen.

1952 wurden in einem Aufsehen erregenden Prozess der Forstmeister zu 2 1/2 Jahren und zwei seiner Jäger zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Bild: Archiv Heimatkundeverein

Text: Alfred Spiegel-Schmidt